Vor 160 Jahren erscholl bei Roßbach zum letzten Mal der Ruf „Fährmann hol über!“
2. November 2026
Wenn man heute das Bedürfnis verspürt, im Naumburger Ortsteil Roßbach ein Glas guten Weins zu genießen, hat man verschiedene Möglichkeiten, dorthin zu gelangen.
Sollte man nicht mehr gut zu Fuß sein, kann man die Unstrutbahn benutzen, oder fährt mit Auto, Fahrrad o. ä. In jedem Fall aber muss man die Saale überqueren. Dazu gibt es seit 1866 eine Brücke. Doch wie war das vorher?
Zunächst musste man überhaupt erst mal von Naumburg aus an die Saale herankommen. Bis zur Mitte des 19. Jahrhundert gab es nur eine unbefestigte Landstraße dorthin, von Vermessungs- und Nivellierungsarbeiten zum Bau einer Chaussee wird erstmals 1847 berichtet.
Kam man zu Fuß an die Saale, konnte man unter Umständen eine Personenfähre zum Übersetzen nutzen. Eine solche, schon vorher existierende, hatte ab Weihnachten 1826 ein Johann Daniel Völkner gepachtet. Als Fährgeld waren 4 Pf. für eine Person und weitere 4 Pf. für ein mitgeführtes Tier, wie Schwein, Schaf oder Ziege zu entrichten. „Wenn“, so kann man nachlesen, „mit Rudern gefahren wurde, zahlte man bei starkem Strom das Doppelte, bei ganz hohem Wasserstand das Dreifache.“ Vom Fährgeld befreit waren die Gemeinde Roßbach und alle Weinbergsbesitzer, die „als Äquivalent dafür alljährlich eine Metze [Hohlmaß für trockene Gegenstände] Roggen zu entrichten hatten.“
Wollte man mit einem Wagen nach Roßbach übersetzen, ging das nur durch eine Furt, deren Lage sich allerdings durch Hochwasser immer mal veränderte und mal tiefer oder höher lag. Die Nutzung der Furt war nicht ungefährlich, kostete hin und wieder Menschenleben und war bei Hochwasser unmöglich. Dann musste ein Umweg über die Brücke in Kösen oder die Fähre an der „nackten“ Henne, Hallesche Fähre genannt, in Kauf genommen werden. Die Gefahr, die von der Nutzung der Furt bei höheren Wasserständen ausging, war durchaus bekannt. Schon 1820 war im „Wochenblatt für Naumburg und Umgebung“ zu lesen, dass die Benutzung der „Saalefurt bei Roßbach als fortan unbrauchbar verboten ist“ und ggf. eine Furt bei Almrich genutzt werden soll. 1833 verfügte der Königliche Landrat Lepsius, dass „durch eingerammelte Pfähle“ gekennzeichnet werden soll, „bis zu welchem Wasserstand die Furt ohne alle Gefahr passiert werden kann.“ Acht Jahre später ging er noch einen Schritt weiter. Im Naumburger Kreisblatt erschien folgende Bekanntmachung: „Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Saalfuhrt bei Roßbach nicht mehr ohne große Gefahr passiert werden kann, daher derselbe durch Verschließung der Schlagbäume gesperrt worden ist. Naumburg, den 21. Juli 1841.“
Schon wenige Tage später war zu erfahren, dass es eine neue Möglichkeit zur Saalequerung gibt. Der oben schon genannte Betreiber der Personenfähre, Johann Daniel Völkner, schaltete folgende Anzeige im Naumburger Kreisblatt: „Einem verehrten Publikum zeige ich ergebenst an, dass meine neue Fahrfähre bei Roßbach, Sonntags, den 8. August 1841, Nachmittags 3 Uhr zum Ersten male in Tätigkeit treten wird.“ Damit endete ein jahrelanges Tauziehen um die Einrichtung dieser Wagenfähre, das schon Anfang 1827 begonnen hatte. Damals erschien nämlich Völkner im „landräthlichen Officio“ und erklärte, dass seine gepachtete Fähre, „nur zum Uebersetzen von Fußgängern bestimmt und eingerichtet ist, alles Fuhrwerk muß den Furth paßieren, wodurch sehr häufig nicht allein Verlegenheiten entstehen, sondern womit auch, wie mehrere Beispiele beweisen, Gefahr verbunden ist. Von der Kösener Brücke an, bis zur Fähre auf der Henne, also fast 3 Stunden lang, unterbricht die Saale die Kommunikation mit Wagen und Vieh zwischen Naumburg nebst den südlich liegenden Ortschaften mit dem Unstruttal. denn die sehr gefährlichen Fuhrte, deren mehrere angelegt sind, können nur bei sehr niedrigen Wasserstande paßirt werden. Bei Feuersgefahr in den, an der Saale liegenden Ortschaften, ist die Unterbrechung der Kommunikation noch fühlbarer. Ich habe mich, um diese Inkonvenienz [Ärgernis] abzustellen, entschlossen, bei Roßbach eine Fähre zum Uebersetzen von Wagen und denjenigen Gegenständen, welche auf der schon existierenden kleinen Fähre nicht transportiert werden können, anzulegen, im Fall ich dazu eine Conceßion erhalte. Der Ort liegt ziemlich in der Mitte von Kösen und der Henne und es findet meine Absicht den Beifall der umliegenden Ortschaften.“ Roßbach und die nördlicher gelegenen Gemeinden, wie Kleinjena, Nißmitz, Freyburg, Laucha, Hirschroda, Größnitz, Städten erklärten schnell ihre Zustimmung zu diesem Projekt.
Der Königliche Landrat Lepsius schien das Projekt durchaus auch zu befürworten. In einem Schreiben an den Magistrat der Stadt Naumburg heißt es: „Die Straße zwischen hier und Freiburg über Roßbach und Kleinjena gehört eigentlich zu den öffentlichen Landstraßen, und wurde als solche von dem Königlichen Fiskus in Stande erhalten, bis in neueren Zeiten, wegen der Unsicherheit der Roßbacher Furt, dieselbe nach und nach in Verfall geraten. Für das Publikum und zur Erleichterung des Verkehrs besonders aber für die große Anzahl der Weinbergsbesitzer in hiesiger Stadt, welche in Roßbacher Flur Weinberge besitzen, würde die beabsichtigte Anlage einer Fähre für Wagen und Pferde sehr nützlich und wünschenswert sein. Um jedoch hierüber auch die Ansicht des hiesigen Magistrats zu vernehmen, wird demselben das Völknersche Gesuch mitgeteilt.“ Der Magistrat hielt sich zunächst bedeckt und leitete Völkners Gesuch an den Pächter der Halleschen Fähre weiter. Diese Fähre war seit 1354 im Besitz der Stadt Naumburg. 1797 hatte die Stadt die Fährgerechtigkeit in Erbpacht an Christian Gottfried Otto und seine Nachkommen gegeben. Dies war zu diesem Zeitpunkt Johann Christian Otto, der folgendes erklärte: „mit diesem Projekt ist mein Erbpachtrecht an der hiesigen Halleschen Fähre im höchsten Grade benachteiligt. Könnte der Völknersche Plan je zur Ausführung gelangen, dann wäre mir ein höchst bedeutender Teil des Ertrags der hiesigen Fährgerechtigkeit für immer entrissen, und zugleich indem mir nur die Lasten, nicht aber die, den Erbpachtvertrag selbst bedingenden Vorteile blieben, das ursprünglich eingegangene Erbpacht Verhältnis gänzlich vernichtet.“ Außerdem, erklärte er, würden durch die neue Fähre die Fuhrwerke nicht mehr durch Naumburg fahren, und dadurch die dortigen Gastwirte, Handwerker und Vorspänner eine bedeutende Einbuße erleiden. Auch die Königlichen Chausseegeld-Einnahmen und die Brückenzölle in Kösen würden zurück gehen. Im übrigen wäre „die vorgespiegelte Gefahr umso weniger vorhanden, da, bei gewöhnlichem Wasserstande, mithin während des größeren Teils im Jahre die Furt bei Altenburg und Roßbach gefahrlos durchfahren werden können“.
Daraufhin lehnte der Magistrat der Stadt die Einrichtung der neuen Fähre ab, wahrscheinlich weil er einen möglichen Regressanspruch des Fährpächters Otto befürchtete und erklärte, dass es zweifelhaft erscheine, ob Völkners beabsichtigtes Unternehmen „bei der dortigen Lokalität des, einer steten Versandung ausgesetzten Saalstrombettes überhaupt würde bestehen können“. In den folgenden 14 Jahren wurden zwischen diversen Behörden, dem Fährpächter Otto und dem Antragsteller Völkner zahlreiche Briefe ausgetauscht, bis man sich schließlich 1841 einigte. Nachdem die Wagenfähre ihren Betrieb aufgenommen hatte, wurde durch landrätliche Verfügung vom 20. August 1841 „die Passage durch die Saale bei Zwei Taler Strafe ohne Rücksicht auf den Wasserstand verboten.“
Hugo Knoblauch schildert in seiner 1935 veröffentlichten Schrift „Roßbach an der Saale“ den Fährenbesitzer Daniel Völkner als schwierigen Mann. „Die Verhältnisse auf der Fähre waren bei dem gesteigerten Verkehr aus dem Unstruttal schon lange nicht mehr genügend. Man konnte gar nicht wagen, des Abends von Naumburg zurückzukommen, denn oft hörte der Fährmann nicht, der auf der Roßbacher Seite wohnte. Dann musste man nach Almrich gehen, um sich dort übersetzen zu lassen. Zank, Streit und darauffolgende Prozesse waren an der Tagesordnung, und man kann sich denken, mit welch freudigen Gefühlen die Eröffnung der Brücke begrüßt wurde, die diesen Zuständen ein Ende machte. Völkner war durch den Fährbetrieb ein reicher Mann geworden, nach der Eröffnung der Brücke betrieb er Holzhandel, jedoch seine Neigung zum Prozessieren brachte ihn in seinen Verhältnissen zurück, und in den 1890er Jahren wurde sein Grundstück subhastiert [zwangsversteigert].“
Wie kam es nun zum Bau der Brücke? 1857 wurde bekannt, dass „die verschiedenen beteiligten Magistrate und Ortsvorstände des Unstruttales sich zu einer Petition, wegen der Herstellung einer Brücke, statt der Roßbacher Fähre vereinigen wollen.“ Sie forderten, „die Erbauung und Verwaltung der Brücke nicht Privathänden zu überlassen und sie nicht an der Stelle anzulegen, wo jetzt die Fähre über die Saale geht.“ Die Verwaltung der preußischen Provinz Sachsen lehnte ein solches Begehren ab. „Zur Ausführung dieses nach ungefährer Schätzung mit einem Kostenaufwande von 120 000 Thlr. verbundenen Projektes gebricht es der Staatskasse, welche wichtigere Unternehmungen in Anspruch nehmen, an Fonds.“ Stattdessen sollten doch „die Rittergüter und Gemeinden des Querfurter Kreises, welche neben der Stadt Naumburg das lebhafteste Interesse haben, jenes Projekt verwirklicht zu sehen, jetzt bereit sein, dasselbe aus eigenen Mitteln auszuführen.“ Im Übrigen würde „in nicht zu ferner Zeit Naumburg und Artern durch eine Eisenbahn im Unstruttale verbunden werden, eine Bahn, welche natürlich die Frequenz einer mit großen Geldopfern erbauten Brücke in hohem Grade beschränken würde.“
Nun, heute wissen wir, dass diese Eisenbahnstrecke erst 32 Jahre später, 1889 in Betrieb ging.
Der Versuch, ein Aktienunternehmen zur Finanzierung des Brückenbaus zu gründen, scheiterte. Und so beschloss die städtische Gemeindevertretung 1864 „auf Antrag des hiesigen Magistrates nach langen und tief gehenden Beratungen den Bau einer solchen auf Rechnung der Stadt“. Der Ober-Präsident der sächsischen Provinz Preußen genehmigte Anfang 1865 die „Entnahme des Baukapitals in Höhe von 50 000 Talern aus der Sparkasse und deren Verzinsung und Amortisation aus den Erträgen des demnächst zu erhebenden Brückengeldes.“ Er knüpfte daran die Bedingung, „dass dieses Kapital mit 4 ¼ % verzinst wird und die Tilgung mit mindestens 1 % jährlich zu erfolgen hat. Soweit dazu die Brückengeld-Einnahme nicht ausreicht, hat die Stadt aus eigenen Mitteln dafür einzutreten.“ Da die Wegeverlegungskosten noch teurer gekommen wären, wenn man die Brücke neben der Fähre gebaut hätte, beschloss man, die Fähre zu kaufen. Ihr Besitzer Völkner verlangte aber dafür 12 000 Taler, wozu am Ende der Staat 5 000, der Kreis Naumburg 2 000, der Kreis Eckartsberga 1 000 und der Kreis Querfurt 4 000 Taler gaben.
Nachdem die Finanzierung geklärt war, wurde der Bau der geplanten Gewölbebrücke 1865 zügig begonnen. Auf den dringenden Antrag des den Bau leitenden Architekten wurde vom Landrat sogar genehmigt, dass die Betonierungsarbeiten des letzten Pfeilers an einem Sonntag erfolgen konnten, da bei einer Unterbrechung der Arbeiten sich die einzelnen Betonschichten nicht fest genug verbinden würden. Ein halbes Jahr vor der Fertigstellung wurde auch noch der Bau eines Brückenzoll-Hauses für 3 150 Taler genehmigt und in Angriff genommen.
Vor 160 Jahren, am 18. Oktober 1866 war es dann soweit, die neue Brücke wurde eingeweiht. Im Naumburger Kreisblatt stand dazu: „In richtiger Würdigung der Vorteile, welche die durch Solidität und überaus ansprechende Verhältnisse ausgezeichnete Brücke im Trakt der früheren Fähre, dieses rohen Mediums der mittelalterlichen Flußüberschreitung, besonders den zahlreichen Produzenten des reich gesegneten Unstruttals, für welche Naumburg die natürliche Marktstadt ist, dadurch aber zugleich für die Hebung des hiesigen Marktverkehrs gewähren würde, war von beiden Stadtkollegien eine besonders feierliche Inauguration [Einweihung] des neuen Werks für angemessen erachtet und eingeleitet worden.“ An diesem „strahlenden Herbsttag“ trafen sich an der Brücke, die sich „im reichen Flaggenschmuck“ zeigte, die Mitglieder der Stadtkollegien und zahlreiche Vertreter der Königlichen Behörden, unter diesen die Landräte des Querfurter und Naumburger Kreises. In der Mitte der Brücke war eine Tribüne „in einfachem Laubschmuck“ aufgebaut, von der aus die üblichen Reden gehalten wurden. „Inzwischen hatten sich die Dorfgerichtspersonen und die blumengeschmückte Schuljugend von Roßbach und Kleinjena am nördlichen Brückeneingange eingefunden“, wo weitere Ansprachen gehalten und man „auf das neue Werk den Segen des Himmels herab flehte“. Mit einem Festmahl im großen Ratskellersaal fand der Tag seinen Abschluss.
Schon eine Woche vorher waren die „Brückenzoll-Tarife“ veröffentlicht worden. Knoblauch schrieb dazu: „Das Brückengeld war anfangs hoch, jeder Fußgänger zahlte 3 Pf., jedes Pferd 10 Pf., ein Einspänner leer 20 Pf., beladen 30 Pf., ein Zweispänner leer 30 Pf., beladen 40 Pf.“ Auch waren u. a. für „Federvieh, welches getrieben wird, für je zehn Stück 3 Pf.“ zu entrichten. Die Tariftabelle enthielt außerdem jede Menge Befreiungen, so u. a. für „Equipagen und Tiere, welche den Hofhaltungen des Königlichen Hauses angehören, oder kommandierende Militärs“. Die Roßbacher hatten gleich nach 1866 vergeblich Anstrengungen unternommen, um vom Brückengeld befreit zu werden. Erst ab dem 1. Januar 1888 wurden alle Fußgänger von Abgaben befreit und die anderen Gebühren gesenkt und schließlich ab dem 1. Oktober 1903 die Zollpflicht ganz aufgehoben.
Im Jahr 2003 musste die Brücke auf Grund ihres schlechten Zustandes umfassend saniert werden. Mit ihrer geringen Breite von nur 2,20 m war es unmöglich, den gesamten Straßenverkehr darüber zu führen, weshalb nach umfangreichen Planungen 2010 in direkter Nachbarschaft der Neubau einer zweiten Saalequerung erfolgte, so dass nunmehr für jede Fahrtrichtung jeweils eine eigene Brücke zur Verfügung steht.
Der Dank des Autors gilt Jürgen Spielberg für Informationen zur Roßbacher Geschichte.
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