160 Jahre Freiwillige Feuerwehr Naumburg

25. Januar 2026

Wie sollte man sich im hoffentlich seltenen Fall verhalten, wenn ein Feuer ausbricht? Die Antwort darauf kennen heutzutage schon die Kinder: Ruhe bewahren, wenn es gefahrlos möglich ist einen Löschversuch unternehmen, ansonsten: Gefahrenort verlassen, Feuerwehr unter der 112 alarmieren, andere Personen warnen und in Sicherheit bringen.

Zu unser aller Glück kommen solche Gefahrensituationen heute kaum noch auf uns zu. Das war früher anders. Bedingt dadurch, dass die Häuser meist eng aneinander gebaut waren und dazu leicht brennbares Material, wie Holz, Stroh und Schilf verwendet wurde, bestand die Gefahr, dass jedes noch so kleine Feuer genügend Nahrung fand, um das Hab und Gut der Menschen in kurzer Zeit zu vernichten. So wurden nicht nur einzelne Grundstücke, sondern ganze Straßenzüge in kurzer Zeit Opfer der Flammen. 

Von den Naumburger Chronisten werden zwölf große Feuersbrünste aufgezählt, die unsere Stadt heimsuchten. Auslöser waren meist Unachtsamkeit bis hin zur Fahrlässigkeit, aber auch Brandstiftungen.
Ein 1823 im Naumburger Kreisblatt erschienener Beitrag dazu soll hier stark gekürzt wiedergegeben werden: „Die erste große Feuersbrunst, von welcher etwas Bestimmtes gesagt werden kann, war die im Jahr 1384, wo der größte Teil der Stadt, auch die Wenzelskirche und das Rathaus abbrannten.“ Man verdächtigte „fremde Brandstifter“, weshalb der Rat mehrere Wochen lang überall Wache halten ließ, aber die Täter wurden nicht entdeckt. Beim zweiten großen Feuer 1446 „ging die ganze Stadt, bis auf die große Jakobsgasse zu Grunde. Eine dritte große Feuersbrunst 1454 legte den dritten Teil der Stadt, samt dem Rathaus und der Ratswaage in Asche. Bei der vierten, die 1457 in einer Badstube auf dem Reußenplatz entstand, blieben etwa 200 Häuser in der Stadt verschont, bei der fünften im Jahr 1463 nur 100.“ Das sechste Großfeuer 1473 „wurde von Matthes Hüter angelegt und war im höchsten Grade verderblich, denn die ganze Stadt brannte nieder. Der Brandstifter wurde einige Zeit darauf … ergriffen, zum Geständnis gebracht und verbrannt. Eine siebente Feuersbrunst wurde am Osterfest 1496 durch eine boshafte Magd veranlasst, und richtete ebenfalls bedeutenden Schaden an. Der Stadtrat ließ die Magd verbrennen.“ Das achte bekannte Großfeuer „entstand 1517 [10 Tage vor Luthers Thesenanschlag in Wittenberg] in Heinrich Pelzens Brauhaus auf der großen Mariengasse.“ Innerhalb von 8 Stunden brannten 770 Wohnhäuser und abermals die Stadtkirche, die Waage und das Rathaus ab. Eine neunte „überaus denkwürdige Feuersbrunst“ war die von 1532. Das Feuer brach in zwei Brauhöfen nahe beim Othmarstor aus und verbreitete sich mit unglaublicher Schnelligkeit über die ganze Freiheit und den Georgenberg, so dass binnen 3 Stunden 451 Häuser niedergebrannt sind. Auch das Innere der Domkirche war zum Teil zerstört. Die Marienkirche am Dom brannte bis auf das äußere Gemäuer zusammen. „Urheber des Unglücks waren zwei Tagelöhner …, sie wurden drei Wochen später hingerichtet.“ Als zehnte große Feuersbrunst wird ein am 17. August 1673 in der Moritzgasse entstandener Brand aufgezählt, bei dem 16 Häuser abbrannten. „Ein Maurer soll dieses Feuer mit der Tabakspfeife verwahrloset haben.“ Die elfte und „denkwürdigste Feuersbrunst ist unter dem Namen des großen Pulverschlags bekannt.“ Am 29. Juni 1714 wurden zur Peter-Pauls-Messe durch eine Entzündung des in 11 Buden in der Fischgasse zum Verkauf ausgestellten Pulvers fast 800 Gebäude auf der Freiheit und in den Vorstädten eingeäschert und ca. 40 Personen in die Luft gesprengt.“ Das Feuer war durch eine leichtsinnige Prüfung der Qualität des Pulvers in der Nähe der Verkaufsstände ausgelöst worden. Über die zwölfte große Feuersbrunst wird berichtet: „Am 30. April 1716 entstand aus unbekannter Ursache in der Salzgasse ein Feuer und breitete sich mit größter Schnelligkeit nach Süden und Osten aus. Ein starker Nordwestwind trieb es von Haus zu Haus. Die ganze Südseite der Salzgasse und fast alle Häuser der Neugasse, wurden ein Opfer der Flammen. Ebenso erging es dem Topfmarkt, der Viehgasse [Wenzelsstraße], der kleinen Jakobsgasse, dem Holzmarkt und dem Weingarten.“

Was tat man damals, um solche Katastrophen zu verhindern? Man erließ sog. „Feuerordnungen“, die Festlegungen zur Verringerung der Brandgefahr, zur Bereithaltung von Löschmitteln und zum Verhalten bei Bränden enthielten. Die erste derartige „Feuerordnung“ wird 1479 erwähnt; 1519 wurde sie neu durchgesehen und durch Verlesen von der Kanzel der Stadtkirche der Bürgerschaft kundgetan. Wer „Feuer bei sich auskommen ließ, wurde streng bestraft; die im Gewandhause (Rathaus) feilhaltenden Kaufleute durften keine Feuertöpfe (zum Fußwärmen) mitbringen; namentlich bei unruhigen Zeiten oder wenn zu Messen, Märkten und ähnlichen Anlässen viel Volks zusammenströmte wurde die strengste Vorsicht eingeschärft: Feuerherren (Ratsmitglieder) gingen zur Wacht um, jeder Bürger musste sich zum Löschdienste bereit halten, Brauer, Böttcher, Gerber. Tuchmacher usw. mussten ihre Pfannen und Gefäße mit Wasser gefüllt halten, Holzvorräte wurden, wenn möglich vor die Stadt oder auf freie Plätze geschafft“. In der Nähe der öffentlichen Brunnen wurden hohe kegelförmige Fässer, auf Kufen befestigt, sog. Theißen stationiert, die ständig mit Wasser gefüllt bereitzustehen hatten, um sie im Notfall sofort an die Brandstätte schleifen zu können. Diese Wasserfässer und Ledereimer, offene Teiche in den verschiedenen Stadtteilen, lange Leitern und Feuerhaken, die da und dort an den Stadtmauern unter Schutzdächern (Leiterhäuschen) aufgehängt waren — das waren die einzigen Hilfsmittel, die in jenen Zeiten der Bürgerschaft beim Löschdienste zur Verfügung standen. Erst um das Jahr 1700 kamen Spritzen auf.

Aus der „Feuerordnung“ vom 31.03.1798, die „verschiedene Mängel und Gebrechen der vorherigen Ordnung beseitigt“, sollen hier beispielhaft einige der 103 Paragrafen erwähnt werden. Einleitend „wird ein jeder Bürger und Einwohner hiermit angewiesen, um so viel mehr alles dasjenige zu unterlassen, wodurch eine Feuersbrunst entstehen, und alles dasjenige zu tun und zu beobachten, wodurch sie abgewendet werden kann. In dieser Rücksicht ist ein jeder Bürger und Einwohner, wes Standes er auch sei, mit Feuer und Licht, mit aller nur möglichen Vorsichtigkeit umzugehen, auch die Öfen in einem solchen Zustande zu erhalten verbunden, dass daher eine Feuers-Gefahr nicht zu befürchten ist.“
Mehrere Paragrafen befassen sich auch mit den Pflichten der Betreiber und Gäste von Gasthöfen, Bier- und Brandwein-Schenken. Weiterhin war „ein jeder Hausbesitzer im Sommer bei schweren Gewittern, ein mit Wasser angefülltes Fass vor oder in seinem Hause während der ganzen Petri Pauli Messe aber, wenn gleich keine Gewitter zu befürchten sind, in dem Hofe bei einem alten Schock Strafe, in Bereitschaft zu halten“ verpflichtet. Ausführlich waren auch die Verhaltensregeln für alle „Handwerker, welche im Feuer arbeiten“ aufgelistet.
Ein zweiter Schwerpunkt der „Feuerordnung“ betraf die Vorschriften zur „Einrichtung der Gebäude und der Feuerstätte in denselben“. Alle neuen Gebäude sollen so errichtet werden, das „die Dächer nicht mit Schindeln sondern mit Ziegeln gedeckt, auch die Giebel ausgemauert“ und „die noch vorhandenen Schindel-Dächer und bretterne Giebel abgeschafft“ werden. „Alle Feuermauern sollen steinern aufgeführt und nicht das geringste Holz mit eingezogen werden.“ Öfen durften nicht mehr auf Holzdielen aufgestellt und die Essen nur noch gemauert errichtet werden. Schließlich sollte die Feuerstätten jährlich zweimal „auf das genaueste, ohne Ansehen der Person untersucht, und dabei die Mängel und Gebrechen sorgfältig aufgezeichnet werden, damit solchen entweder abgeholfen, oder wider diejenigen, welche sich einer Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben, gebührend verfahren werden kann.“ Um im Brandfalle schnell handlungsfähig zu sein, enthielt die „Feuerordnung“ auch Festlegungen zu Gerätschaften für die Brandbekämpfung.

Wenn es nun tatsächlich brannte, waren alle männlichen Einwohner der Stadt verpflichtet, den Brand zu bekämpfen. Man sprach von einer „Pflichtfeuerwehr“. Der Hausmann auf dem Wenzelsturm hatte u. a. die Aufgabe, nach Feuer Ausschau zuhalten. Sah er Flammen, hatte er Alarm auszulösen. Brannte es innerhalb der Ringmauer, musst er das mit drei, ansonsten mit zwei Glockenschlägen anzeigen. Außerdem hatte er am Tage die Feuerfahne, in der Nacht aber eine Laterne nach derjenigen Gegend auf dem Turme auszuhängen, in welcher die Feuersbrunst entstanden war und den Namen der betreffenden Straße mittels eines Sprachrohrs auszurufen. Die eingeteilten Personen hatten sich umgehend an die zugewiesenen Stellen zu begeben und ihre Arbeit aufzunehmen. Nach der „Feuerordnung“ von 1798 wurde besonders zügiges Handeln prämiert. So bekam z. B. derjenigen 1 Taler 8 Gr. wer zuerst am Spritzenhaus war und 16 Gr., „wer die erste Butte Wasser zum Feuer bringt“.

In einem „Verzeichnis der vom 1. Mai 1832 bis dahin 1833 bei den Feuer-Rettungs-Anstalten fungierenden Beamten“ werden 16 Spritzen mit ihrer Bedienung, 4 Wasserketten, 4 Feuer-Kompanien, Brunnenaufseher u. a. aufgezählt. Ab 1840 wurde die Bedienung der Spritzen neu nach Gewerken organisiert, so waren z. B. alle Schneider, alle Schumacher, alle Böttcher, Glaser, Drechsler und Tischler, alle Barbiere, Schlosser und Klempner, alle Zimmerer, Maurer und Ziegeldecker usw. jeweils für eine Spritze verantwortlich.

Bewährt hat sich das offensichtlich nicht, denn schon vier Jahre später wurden diese Feuer-Kompanien aufgelöst und ab 1. Januar 1845 deren Aufgaben dem Bürgerschützen-Korps übertragen. Der Magistrat rief alle Bürger und Einwohner auf, Mitglied der Bürgerschützen zu werden.

Im Jahr 1855 trat eine neue Feuer-Ordnung in Kraft. Nunmehr wurden alle Einwohner zwischen 15 und 60 Jahren verpflichtet, „die Dienste, welche ihnen für den Fall der Feuersbrunst aufgetragen werden, bei 5 Talern Strafe zu übernehmen.“ Außerdem wurde ein sog. „Rettungs-Korps“ als schnelle Eingreiftruppe gegründet. Es sollte „durch möglichst schnelles und kräftiges Einschreiten dem Weitergreifen eines entstandenen Feuers Einhalt gebieten und die Rettung von Menschen und Sachen bewirken.“ Die Bürgerschützen bekamen die Aufgabe, bei Bränden „die müßigen Zuschauer und alles verdächtige Gesindel von der Brandstätte zurückzuhalten.“ Auch diese Ordnung sah wieder die Prämierung besonders aktiver Brandbekämpfer vor.

Dieser wiederholte Wechsel in der Organisation der Brandbekämpfung zeigt die Probleme, die es im 19. Jahrhundert mit der Pflichtfeuerwehr gab. Die Bürger, die unfreiwillig eingeteilt wurden, waren meist wenig motiviert, vielleicht auch, weil das letzte Großfeuer in Naumburg schon mehr als 100 Jahre zurücklag.An anderen Orten war die Lage ähnlich und so kam es, das sich etwa ab der Mitte des 19. Jahrhunderts landesweit engagierte Bürger freiwillig zusammenfanden, um den Brandschutz und die Brandbekämpfung professioneller und effizienter zu gestalten. Es entstanden die freiwilligen Feuerwehren. Eine führende Rolle übernahmen dabei hier wie anderswo Turnvereine.

In Naumburg wird ein „Turnverein“ erstmals im Mai 1848 erwähnt. Außerdem gab es ab September 1862 einen „Männer-Turnverein“ und ab März 1863 eine „Turngemeinde“. Die Vorsitzenden der drei Vereine schlugen dem Magistrat der Stadt 1865 vor, eine Freiwillige Turnerfeuerwehr zu gründen. Der Magistrat war aber der Meinung, das vorläufig kein Bedürfnis für eine Turnerfeuerwehr vorliege, da ja das “Rettungs-Korps” existiere. Die Vereine ließen sich davon nicht entmutigen und so schlug nach weiteren Verhandlungen mit dem Magistrat am 10. Januar 1866 die Geburtsstunde der Freiwilligen Turnerfeuerwehr Naumburg.

Bei div. Einsätzen bewies die Turner-Feuerwehr ihr Können und erwarb sich damit einen guten Ruf. Im Kreisblatt stand 1882: „Wir befinden uns in dem glücklichen Besitz eines wohl organisierten, von guten Befehlshabern geleiteten Korps, das uneigennützig der entstandenen Gefahr entgegentritt und dessen Mitglieder die eigene persönliche Gefahr nicht scheuen, um ihren Mitbürgern Rettung zu bringen. Dass diesem gemeinnützigen Wirken der Dank aller gebührt und gern gezollt wird, braucht wohl nicht erwähnt zu werden.“

Parallel zur Freiwilligen Feuerwehr gab es immer noch eine Pflichtfeuerwehr, wie aus der „Polizei-Verordnung über das Feuerlöschwesen“ von 1899 hervorgeht: „§21. Die Feuerwehr besteht: a) aus der freiwilligen Feuerwehr, als Teil der städtischen Feuerwehrs, welches seine Organisation durch besondere Statuten regelt und seine Führer selbst wählt. Diese uniformiert und rüstet sich mit städtischer Beihilfe aus; b) aus der Bürger-Feuerwehr, d. h. allen zum Feuerlöschdienste verpflichteten und eingestellten städtischen Einwohner.“ Diese Pflichtfeuerwehr bestand noch bis ca. 1933.

Ab 1937 wurde aus der Freiwilligen Feuerwehr die „Feuerlöschpolizei“, später wieder die Freiwillige Feuerwehr Naumburg. Parallel dazu bildete man 1950 ein „Kommando Feuerwehr“, wodurch zwar die Verantwortung der Freiwilligen Feuerwehr nicht geringer wurde, aber ihre Mitgliederzahl stark zurückging. Als man diese Berufsfeuerwehr 1963 wieder auflöste, übernahm die Freiwillige Feuerwehr deren gesamte Technik und das Haus in der Nordstraße.

An der Wertschätzung der Feuerwehr hat sich bis heute nichts geändert. Der oben aus dem Jahr 1882 zitierten Danksagung ist nichts hinzuzufügen. Außer: Herzlichen Glückwunsch zum 160. Gründungsjubiläum und weiter so!

FFW NMB 160

Ein Neujahrsgruß aus dem Jahr 1910 mit dem Steigerturm der Freiwilligen Turnerfeuerwehr.

Der Dank des Autors gilt Frank Minner für die Bereitstellung der Grußkarte.

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